Fragen & Antworten

Fragen und Antworten zum Studium an der FRÖBEL Akademie

  • Die FRÖBEL Akademie startet halbjährlich zu August sowie zu Februar eines jeden Jahres. Der Bewerbungsschluss ist in der Regel Ende Juni bzw. Anfang Januar eines jeden Jahres.

    • Persönliche Eignung, keine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis
    • Gesundheitliche Eignung, eine (haus-)ärztliche Bestätigung, dass man in der Lage ist, den Beruf auszuüben
    • Nachweis über ausreichenden Masernschutz.
    • Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
    • Fachhoch-/bzw. allgemeine Hochschulreife und eine sozialpädagogische Tätigkeit im Umfang von acht Wochen (Praktikum) oder
    • Fachhoch-/bzw. allgemeine Hochschulreife und eine zweijährige Berufsausbildung (in einem sozialpädagogischen Beruf oder mit Kammerprüfung) oder eine dreijährige Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit oder
    • Mittlerer Schulabschluss und eine zweijährige Berufsausbildung (entweder in einem sozialpädagogischen Beruf oder mit Kammerprüfung) oder eine dreijährige Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit
    • Die Förderung der dreijährigen Ausbildung durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
  • Ja, der Besuch des Fachschulstudiums an der FRÖBEL Akademie ist kostenfrei, die Schulgelder werden im Rahmen der Fördermittelvereinbarung vom Land Berlin übernommen – dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Studierende nicht bereits durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden.

  • Nein, um beide Lernorte (Fachschule und Praxis) eng miteinander zu verzahnen, ist jeder Fachschulstudienplatz an der FRÖBEL Akademie an einen Ausbildungsplatz in einer FRÖBEL-Einrichtung gebunden und umgekehrt.

  • Nein, das berufsbegleitende Teilzeitstudium erlaubt einen kontinuierlichen Theorie-Praxis-Transfer: Schulische Inhalte werden in der Einrichtung eingeübt und erprobt. Aus diesem Grund bietet die FRÖBEL Akademie das Fachschulstudium allein in berufsbegleitender Teilzeitform und in enger Abstimmung mit den FRÖBEL-Einrichtungen an.

  • Die FRÖBEL Akademie ist eine Fachschule. Sie ist keine Hochschule und keine Fachhochschule. Dennoch spricht man in der Sozialpädagogik-Verordnung korrekterweise von „Fachschulstudium“ und „Studierenden“. Der Begriff „Ausbildung“ ist dagegen alltagssprachlicher, umgangssprachlicher Natur.

  • Die Vergütung ist im FRÖBEL-Haustarifvertrag geregelt und unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung. Die aktuellen Gehaltsstufen teilen wir sehr gerne im Rahmen des aktuellen Bewerbungsverfahrens mit.

  • FRÖBEL trägt mit der Gründung einer eigenen Fachschule für Sozialpädagogik aktiv zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften bei. FRÖBEL sieht daher das Fachschulstudium als eine Investition in die Zukunft und ist bestrebt, Mitarbeiter*innen über die Ausbildung hinaus zu binden.

  • Nein, bitte bewerben Sie sich ausschließlich an der FRÖBEL Akademie. In einem ersten Schritt werden ausgewählte Interessentinnen und Interessenten zu einem Kennenlern-Nachmittag in der FRÖBEL Akademie eingeladen. In einem zweiten Schritt leiten wir dann Hospitationen in FRÖBEL-Kindergärten mit freien Ausbildungsplätzen in die Wege.

  • Im Sinne von Bildungsgerechtigkeit überlässt FRÖBEL allen Studierenden für die Dauer des Fachschulstudiums leihweise ein Tablet. Über dieses ist auch der Zugang zu den virtuellen Formaten gewährleistet.

  • Neben dem Besuch der Fachschule arbeiten die Studierenden im berufsbegleitenden Teilzeitstudium in einer FRÖBEL-Einrichtung. Grundlage ist ein Arbeitsvertrag. Die vertraglich vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit liegt bei FRÖBEL bei 24 Stunden (60%-Stelle). Der genaue Umfang ist mit den Einrichtungsleitungen abzustimmen. Im Vollzeitstudium arbeiten die Studierenden nicht in einer Einrichtung, befinden sich nicht in einem Arbeitsverhältnis und erhalten folglich auch keine monatliche Vergütung – es handelt sich um ein vollschulisches Fachschulstudium. Im Vollzeitstudium sind dabei drei Praktikumsphasen vorgesehen: zwei Praxisphasen im Umfang von jeweils drei Monaten und eine Praxisphase über das gesamte 5. Semester.

  • Unsere Erfahrungen und unser Wissen teilen wir sehr gerne und freuen uns über Praktika in der Verwaltung sowie Hospitationen in Lehramtsstudiengängen.

  • Der fachpraktische Teil des Fachschulstudiums kann grundsätzlich in allen FRÖBEL-Einrichtungen, unabhängig vom jeweiligen Bundesland, absolviert werden. Dies ermöglichen wir durch Blockphasen und virtuelle Präsenz-Formate. Die jeweiligen Voraussetzungen hierfür sind immer individuell zu klären.

  • Jeder Fachschulstudienplatz an der FRÖBEL Akademie ist an einen Ausbildungsplatz in einer FRÖBEL-Einrichtung gebunden und umgekehrt. Dies bedeutet, dass bei einem Fachschulwechsel gleichzeitig der Träger der Einrichtung gewechselt werden muss und umgekehrt.

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