Zulassungsvoraussetzungen

  • Fachoberschulreife und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger*in, Sozialhelfer*in, Heilerziehungshelfer*in oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
  • Fachoberschulreife und Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
  • Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
  • Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)

Nach Aufnahme:

  • Persönliche Eignung, keine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung, eine (haus-)ärztliche Bestätigung, dass man in der Lage ist, den Beruf auszuüben
  • Nachweis über ausreichenden Masernschutz.

Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: