Zulassungsvoraussetzungen
- Fachoberschulreife und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger*in, Sozialhelfer*in, Heilerziehungshelfer*in oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
- Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
- Fachoberschulreife und Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
- Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
- Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)
Nach Aufnahme:
- Persönliche Eignung, keine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis
- Gesundheitliche Eignung, eine (haus-)ärztliche Bestätigung, dass man in der Lage ist, den Beruf auszuüben
- Nachweis über ausreichenden Masernschutz.
Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland:
- Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.
- In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).