Organisation der Ausbildung

Ausbildung

Die Ausbildung an der Fröbel Fachschule für Sozialpädagogik Köln umfasst nach den Anforderungen des Landes NRW der APO-BK, Anlage E mindestens 2400 Stunden fachtheoretischen Unterricht. Darin enthalten sind 480 Unterrichtsstunden inklusive Projektunterricht, die für so genannte Selbstlernphasen genutzt werden können.  

Die fachpraktische Ausbildung beinhaltet 1200 Stunden und ist in die drei Ausbildungsjahre integriert. Die theoretische und der fachpraktische Teil des Fachschulexamens am Ende des dritten Ausbildungsjahres fallen zeitlich zusammen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist daher nicht möglich.  

Konkret bedeutet dies, dass die fachtheoretische Ausbildung an zwei Tagen in Form von Lernateliers am Lernort Fachschule und an drei Tagen am Lernort Praxis stattfindet. Darüber hinaus finden pro Semester durchschnittlich vier Lernwerkstätten in Form von Blockwochen statt, in denen sich die Studierenden mit einzelnen Themen vertieft auseinandersetzen.  

 

Organisationsform:

  • 2 Tage Lernatelier in der Fachschule
  • 3 Tage Fröbel-Kindertageseinrichtung
  • Blockwochen zur Vertiefung in den Lernwerkstätten

Lernort Fachschule

  • Die Tage für alle Lernformate an der Fröbel Fachschule für Sozialpädagogik Köln starten in der Regel um 08:15 Uhr und enden um 15:15 Uhr. Neben den Fachschulräumen am Barbarossaplatz werden hier auch außerschulische Lernorte wie das Fröbel Fantasielabor, der Wald, Theater und Museen genutzt.  
  • Während der Ferienzeiten des Landes NRW findet in der Regel kein Unterricht statt. Je nach Ausbildungsjahr wird lediglich je eine Woche in den Herbst- oder Osterferien für eine Lernwerkstatt genutzt.
  • Eine Jahresterminplanung gibt den Studierenden und Praxiseinrichtungen vor Beginn des neuen Schuljahres Orientierung.
  • In den nachfolgenden Abschnitten wird ein Einblick in die Ausbildungsinhalte und Bildungsformate der Fröbel Fachschule für Sozialpädagogik Köln gegeben. 

Ausbildungsinhalte

Die inhaltlichen Vorgaben für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher und zur staatlich anerkannten Erzieherin finden sich in den länderspezifischen Richtlinien des Landes NRW. Unterschieden wird in einen fachrichtungsübergreifenden und einen fachrichtungsspezifischen Lernbereich.

Hier gilt es zu erwähnen, dass auch die Inhalte der allgemeinbildenden Fächer im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich immer an den Anforderungen des Berufsbildes ausgerichtet sind. Der fachrichtungsspezifische Lernbereich beinhaltet neben der Projektarbeit und den Wahlbereichen sechs umfangreiche Lernfelder.

Um der Komplexität des Berufsbildes von Anfang an gerecht zu werden und vernetztes Denken zu fördern, werden die Inhalte stets in komplexe, lernfeldübergreifende Handlungssituationen eingebettet. 

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch - Kommunikation  (160-200 UE)
  • Fremdsprache - Englisch (80-160 UE)
  • Politik - Gesellschaftslehre (80 UE)
  • Naturwissenschaften (120-200 UE)

Fachrichtungsspezifischen Lernbereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln (160 UE)
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten  (240 UE)
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (240 UE)
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten* (600 UE)
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen (160 UE)
  • Institution, Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren (160 UE)
  • Selbstlernphasen (inklusive Projektarbeit) (480 UE)
  • Religionspädagogik- Interreligiöser Diskurs (160 UE)
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich / Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes - einer Zielgruppe (240 UE)
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche * (480 UE)
  • Fremdpraktikum in einem 2. Arbeitsfeld
  • Offener Ganztag oder Auseinandersetzung mit dem Erziehungs- und Bildungsverständnis unserer europäischer Nachbarn im Rahmen von ERAMUS+ 

(*Sperrfächer“ – mindestens ausreichende Leistungen: Voraussetzung für Versetzung und Zulassung zum Examen)